Petition an Gesundheitsminister Gröhe

Ausschreibung von Rollstühlen verbieten

 

Uhr laeuftDie gesetzlichen Krankenkassen können im Wege einer Ausschreibung Verträge mit den Leistungserbringern (Sanitätshändlern) über die „(…) Lieferung einer bestimmten Menge von Hilfsmitteln, die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen oder die Versorgung für einen bestimmten Zeitraum schließen (…)“ (SGB V, §127 (1))

Als erste große Krankenkasse hat die DAK z.Zt. eine Ausschreibung für Rollstühle laufen.

Die bisherigen Erfahrungen mit solchen Ausschreibungen zeigen, dass die Qualität der Versorgung darunter erheblich leidet, weil als einzig ausschlaggebendes Versorgungskriterium der Preis eine Rolle spielt.

Der § 127 SGB V muss unbedingt beraten und überarbeitet werden!

Um die Petition im Petitionsausschuss öffentlich zu beraten, sind mindestens 50.000 Unterschriften erforderlich.
Wer will, kann die Petition „anonym“ unterschreiben. Sein Name bleibt dann verdeckt und kann auf der Onlineliste von niemandem gesehen werden.

Bitte unterzeichnet massenhaft und leitet die Petition an Freunde und Bekannte weiter!
Zur Unterschrift und weiteren Infos geht’s hier lang:

PS: zudem kann man auch die Krankenkasse wechseln...